Honorare
Grundlagen der Anwaltsvergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Honorarvereinbarung
Wir sind nicht billig, sondern gut. In bestimmten Fällen, so insbesondere in komplexen und / oder sehr umfangreichen Angelegenheiten können die gesetzlichen Gebühren unter Umständen nicht ausreichend erscheinen, um den Arbeitsaufwand angemessen zu vergüten, so dass die Arbeit des Rechtsanwaltes nach Zeitaufwand abzurechnen ist. In der Regel können Sie damit rechnen, dass in derartigen Fällen bei einer entsprechenden Vereinbarung, welche gesondert geschlossen werden muss, diesseits einen Stundenverrechnungssatz von 280,-- € bis 320,-- € netto / Stunde in Ansatz gebracht wird.
Mehr Informationen zum Gebührenrecht finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
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